Bei der Nine Night Group haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Hotelwelt zu einem besseren Ort für die Zukunft zu machen. Wir sind uns unserer Verantwortung und der Rolle bewusst, die Unternehmen der Hotelbranche bei der Achtung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit spielen. Mit unserem Handeln zielen wir darauf ab, Menschen- und Umweltrechte zu stärken und Verstöße zu verhindern bzw. zu beseitigen.
Daher ist es für uns selbstverständlich, stets alle geltenden Gesetze und Richtlinien zu beachten. Die Nine Night Group erwartet von ihren Geschäftspartnern dasselbe.
Der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang der Lieferkette hat einen besonders hohen Stellenwert. Die Nine Night Group hat daher entsprechende Due-Diligence-Prozesse implementiert. Die Richtlinienerklärung zur Menschenrechtsstrategie enthält Einzelheiten dazu, wie die Nine Night Group ihren Sorgfaltspflichten gemäß nachkommt Lieferkettengesetz (LkSG).
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist ein Beschwerdeverfahren, das eine offene Kommunikation ermöglichen soll mit allen Parteien, die möglicherweise von der wirtschaftlichen Tätigkeit der Nine Night Group und ihrer Lieferkette betroffen sind. Wir freuen uns über Fragen, Anliegen und Informationen, die es uns ermöglichen, Verletzungen von Menschenrechten und Umweltverpflichtungen rechtzeitig abzuwenden und Risiken zu vermeiden.
Das Verfahren fungiert als Frühwarnsystem. Es soll durch frühzeitige Warnungen tatsächliche Verstöße verhindern. Das Verfahren insgesamt ermöglicht zudem eine möglichst effektive Abhilfe. Schließlich liefert es der Nine Night Group wertvolle Informationen für die Entwicklung des Risikomanagements und der Risikoanalyse sowie für die Überwachung der Wirksamkeit von Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Die folgenden Erläuterungen sollen klare und prägnante Informationen über das Beschwerdeverfahren der Nine Night Group liefern.
Nine Night stellt einen digitalen Meldekanal (Meldeplattform) zur Verfügung. Dieser Meldekanal ist jederzeit in verschiedenen Sprachen unter http abrufbar: //ninenight.t3elements.com/.
Beschwerden können auch anonym eingereicht werden. Eine Kommunikation mit dem Hinweisgeber über das bereitgestellte Online-Tool ist auch dann möglich, wenn der Hinweis anonym erfolgt.
Beschwerden werden gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraulich behandelt.
Die Beschwerden Das Verfahren ist für Whistleblower kostenfrei.
a. Reklamationen und Empfangsbestätigung
Nachdem eine Beschwerde eingereicht wurde, wird diese umgehend an die Compliance-Abteilung weitergeleitet. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung. Darüber hinaus informieren wir Sie über das weitere Vorgehen, den Ablauf des Verfahrens und Ihre Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen und Strafen.
b. Plausibilitätsprüfung
Nach Eingang der Beschwerde prüft die Compliance-Abteilung sorgfältig, ob diese plausibel ist. Als Whistleblower werden Sie kontaktiert, damit wir die Situation besser verstehen können.
Sollte Ihre Beschwerde nicht plausibel sein, werden Sie umgehend benachrichtigt und erhalten eine kurze Begründung. Das Beschwerdeverfahren gilt dann als abgeschlossen.
Bei Bedarf werden wir unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um (drohende) Verstöße und Verstöße zu minimieren oder zu stoppen.
c. Klärung der Situation
Begründete Beschwerden werden von der Compliance-Abteilung unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehend untersucht. Soweit es für eine sachgerechte Abwicklung erforderlich ist, können unter Wahrung des Grundsatzes der Vertraulichkeit relevante Abteilungen oder externe Experten beigezogen werden. Die Compliance-Abteilung wird den Hinweisgeber angemessen in die Aufklärung des Sachverhalts einbeziehen. Sind nach Klärung des Sachverhalts keine Vorbeugungs- oder Abhilfemaßnahmen erforderlich, wird das Beschwerdeverfahren eingestellt.
d. Vorbeugende und Abhilfemaßnahmen
Ergeben sich aus dem Beschwerdeverfahren entsprechende Präventions- oder Abhilfemaßnahmen, wird die Nine Night Group diese planen und umsetzen bzw. deren Umsetzung mit der für den Verstoß verantwortlichen Person besprechen und sie dabei unterstützen. Als Whistleblower werden Sie während des gesamten Beschwerdeverfahrens angemessen in die Lösungsfindung eingebunden.
e. Abschluss des Beschwerdeverfahrens und Bewertung
Die Compliance-Abteilung wird Sie über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens informieren. Der Whistleblower kann das Beschwerdeverfahren bewerten.
Das Beschwerdeverfahren ist abgeschlossen, sofern das gemeldete Risiko angemessen minimiert wurde oder der gemeldete Verstoß angemessen verhindert oder gestoppt wurde oder sein Ausmaß minimiert wurde. Der Verstoß kann auch dann als abgeschlossen eingestuft werden, wenn mit der für den Verstoß verantwortlichen Person ein konkreter Beendigungs- und Minimierungsplan vereinbart wurde und mit der Umsetzung begonnen wurde. Sie gilt schließlich als abgeschlossen, wenn die Geschäftsbeziehung durch die Nine Night Group beendet ist und somit kein Handlungsspielraum mehr besteht.
f. Möglichkeit der weiteren Kontaktaufnahme, insbesondere im Hinblick auf Vergeltungsmaßnahmen
Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit, auch nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens, wenn Sie Vergeltungsmaßnahmen befürchten.